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OVG Niedersachsen, 22.02.1999 - 3 K 4093/94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.1999 - 3 K 4093/94
Das notwendige Abwägungsmaterial einer planerischen Abwägung ist zwar tendenziell eher weit als eng abzugrenzen (BVerwGE 59, 87, 102). - BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96
Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis gegen eisenbahnrechtlichen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.1999 - 3 K 4093/94
Eine Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO ist bereits dann gegeben, wenn auf Grund des tatsächlichen Prozeßstoffes eine Verletzung von Rechten des Klägers durch den angefochtenen Verwaltungsakt als möglich erscheint (BVerwG, Beschl. v. 21.1.1993 - BVerwG 4 B 206.92 - NVwZ 1993, 884 f. Der Kläger muß eine zumindest mögliche Verletzung eigener Rechte geltend machen (BVerwG, Beschl. v. 11.11.1996 - BVerwG 11 B 65.96 - NVwZ 1997, 394). - BVerwG, 18.03.1993 - 4 B 43.93
Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.1999 - 3 K 4093/94
wenn konkrete Umstände positiv und klar auf den Mangel hindeuten (BVerwG, Beschl. v. 20.1.1995 - BVerwG 4 B 43.93 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 74 m.w.Nachw.;… Stelkens/ Bonk/Sachs VwVfG 5. Aufl. § 75 RN 37 m.w.Nachw.).
- BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92
Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.1999 - 3 K 4093/94
Eine Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO ist bereits dann gegeben, wenn auf Grund des tatsächlichen Prozeßstoffes eine Verletzung von Rechten des Klägers durch den angefochtenen Verwaltungsakt als möglich erscheint (BVerwG, Beschl. v. 21.1.1993 - BVerwG 4 B 206.92 - NVwZ 1993, 884 f. Der Kläger muß eine zumindest mögliche Verletzung eigener Rechte geltend machen (BVerwG, Beschl. v. 11.11.1996 - BVerwG 11 B 65.96 - NVwZ 1997, 394). - BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 2.95
Planfeststellung - Anhörung der Gemeinde - Einwendungsfrist - Bundeswasserstraßen
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.1999 - 3 K 4093/94
Das Abwägungsgebot erfordert, daß eine Abwägung überhaupt stattfindet, daß in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muß, und daß schließlich weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt, noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urt. v. 13.3.1995 - BVerwG 11 VR 2.95 -, aaO, S. 906 m.w.Nachw.). - BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94
Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.1999 - 3 K 4093/94
Der Vorbehalt einer späteren Entscheidung ist nur zulässig, wenn der Planungsträger davon ausgehen darf, daß der noch ungelöste Konflikt im Zeitpunkt der Plandurchführung in einem anderen Verfahren übereinstimmend mit seiner eigenen planerischen Entscheidung bewältigt werden wird (BVerwG, Urt. v. 12.12.1996 - BVerwG 4 C 29.94 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 124 m.w.Nachw.). - BVerwG, 07.12.1988 - 7 B 98.88
Planung von Erweiterungsflächen einer Mülldeponie; Teilbarkeit einer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.1999 - 3 K 4093/94
Die Behörde muß nur solche Umstände abwägend berücksichtigen, die für sie als entscheidungserheblich erkennbar sind (BVerwG, Beschl, v. 7.12.1988 - BVerwG 7 B 98.88 -, DVBI 1989, 510, 511).